AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transparenz, Zuverlässigkeit und Qualität bilden die Grundlage unserer Zusammenarbeit. Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NRW Glanz Reinigung.

Art und Umfang der Leistung

NRW Glanz verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen sach- und fachgerecht auszuführen. Die Reinigungsarbeiten werden an den vereinbarten Arbeitstagen durchgeführt. Abweichungen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

Reinigungspersonal

NRW Glanz stellt die erforderlichen Arbeitskräfte und setzt ausschließlich fachlich geeignetes sowie zuverlässiges Personal ein. Die Mitarbeiter werden durch die jeweiligen Objektleiter überwacht und erhalten ihre Arbeitsanweisungen ausschließlich von diesen.

Unser Personal ist verpflichtet, über sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Gefundene Gegenstände sind unverzüglich dem Auftraggeber zu übergeben.

Abnahme und Gewährleistung

Wiederkehrende Leistungen gelten als vertragsgemäß erbracht und abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich schriftlich begründete Einwendungen erhebt.

Bei einmaligen Werkleistungen erfolgt die Abnahme nach Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber einer Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen.

Preise

Die im Angebot festgelegten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung geltenden tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen.

Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Privatkunden erhalten Angebote grundsätzlich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Haftung

Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.

Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden. Bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Schlüssel- und Notfallvorschriften

Die für die Leistungserbringung erforderlichen Schlüssel sind dem Auftragnehmer rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Für Schlüsselverluste oder fahrlässig verursachte Schlüsselbeschädigungen durch Mitarbeiter von NRW Glanz haftet das Unternehmen im gesetzlichen Rahmen.

Ausführung durch andere Unternehmen

NRW Glanz ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen geeigneter Subunternehmer oder anderer Unternehmen zu bedienen.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Skontoabzüge werden nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich gegenüber NRW Glanz geltend zu machen.

Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

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